(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportleistungen, die das Transportunternehmen (nachfolgend Auftragnehmer) für seine Kunden (nachfolgend Auftraggeber) erbringt.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen wird.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Beförderung von Gütern gemäß den im Auftrag vereinbarten Bedingungen (Ort, Menge, Zeit, Transportmittel).
(2) Der Auftragnehmer führt Transporte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch oder bedient sich sorgfältig ausgewählter Subunternehmer.
(3) Zusätzliche Leistungen wie Be- und Entladung, Zwischenlagerung oder Kommunikation mit Baustellenpersonal erfolgen nur, sofern ausdrücklich vereinbart.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
(2) Ein Transportauftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde.
(3) Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung erforderlichen Angaben rechtzeitig zu machen (z. B. Art, Gewicht, Maße, Verpackung, besondere Gefahren oder Empfindlichkeiten).
(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben entstehen.
(3) Be- und Entladezeiten sind im vereinbarten Rahmen einzuhalten. Wartezeiten von mehr als 30 Minuten können gesondert berechnet werden.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Güter sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu transportieren.
(2) Er sorgt dafür, dass Fahrzeuge sauber, technisch einwandfrei und gesetzeskonform ausgerüstet sind.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fahrtstrecke, soweit zweckmäßig, selbst zu wählen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste oder individuellen Konditionenvereinbarung.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Der Auftragnehmer kann weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
(1) Für Schäden an Transportgut gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 425 ff. HGB und gegebenenfalls das CMR Übereinkommen.
(2) Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes ist – soweit gesetzlich zulässig – auf 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht der Sendung beschränkt.
(3) Für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
Der Auftragnehmer unterhält eine Güterschaden Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über das Güterkraftverkehrsgewerbe. Eine weitergehende Versicherung erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Witterung, Streik, Straßenblockaden, technische Pannen, Unfälle, behördliche Anordnungen) entbinden den Auftragnehmer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung für die Dauer der Störung.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG behandelt.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: März 2026