Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Logistik- und Personaldienstleistungen
§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der[Firmenname], nachfolgend „Dienstleister“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
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2. Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich Logistik, Transport, Lagerlogistik sowie Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing).

3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Dienstleister diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Logistik sowie die Überlassung von Arbeitskräften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Dienstleister dem Auftraggeber qualifizierte Mitarbeiter für einen vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

3. Die Mitarbeiter bleiben während der Überlassung Arbeitnehmer des Dienstleisters.

§3 Arbeitnehmerüberlassung

1. Die Überlassung von Arbeitnehmern erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Mitarbeiter ausschließlich für die vereinbarten Tätigkeiten einzusetzen.

3. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Unfallverhütung am Einsatzort verantwortlich.

4. Der Auftraggeber informiert den Dienstleister unverzüglich über Arbeitsunfälle oder besondere Vorkommnisse.

§4 Weisungsrecht

1. Während der Einsatzdauer unterliegt der überlassene Mitarbeiter den fachlichen und organisatorischen Weisungen des Auftraggebers.

2. Das arbeitsrechtliche Weisungsrecht verbleibt beim Dienstleister.

§5 Vergütung

1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Stundensatz bzw. Pauschalpreis.

2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§6 Arbeitszeiten und Zuschläge

1. Grundlage der Abrechnung sind die vom Auftraggeber bestätigten Arbeitszeiten der überlassenen Mitarbeiter.

2. Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen berechnet.

§7 Haftung

1. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

2. Für Schäden, die durch überlassene Mitarbeiter im Rahmen der Ausführung ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber entstehen, haftet der Dienstleister nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§8 Übernahme von Mitarbeitern

1. Übernimmt der Auftraggeber einen vom Dienstleister überlassenen Mitarbeiter in ein eigenes Arbeitsverhältnis, kann eine Vermittlungsprovision gemäß vertraglicher Vereinbarung anfallen.

2. Diese gilt auch, wenn der Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Einsatzes beim Auftraggeber eingestellt wird.

§9 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung bzw. mit Einsatzbeginn des Mitarbeiters.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§10 Geheimhaltung

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§11 Datenschutz

1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

2. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Dienstleisters.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand:  März 2026